Sicherheitsschuh Einlagen

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Regel 112 – 191

Georg Hutter Orthopädie Schuhtechnik fertigt Einlagen für Sicherheitsschuhe gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Regel 112 – 191 an.

Die seit Januar 2007 gültige DGUV Regel 112 – 191 erlaubt das Tragen orthopädischer Einlagen in Sicherheitsschuhen nur dann, wenn diese vom Schuhhersteller freigegeben werden. Damit soll der Gefahr, dass der Schuh durch die Einlagen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, schon im Vorfeld entgegengewirkt werden. Insbesondere die antistatische Wirkung soll auch mit orthopädischen Einlagen weiterhin gewährleistet sein.

Die Kosten dieser speziellen Einlagen übernehmen, je nach Beschäftigungsverhältnis und –dauer, der Arbeitgeber, bei mehr als 15jähriger Beschäftigung die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.

Einlagen für Sicherheitsschuhe gemäß DGUV Regel 112 – 191
Orthopädische Maßsicherheitsschuhe werden nach DGUV Regel 112 – 191 hergestellt und können von Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft übernommen werden.

 

Beantragung siehe hier »

>PDF-DOWNLOAD: dguv-regel-112-191
>PDF-DOWNLOAD: anlage-antrag-leistung-g0133
>PDF-DOWNLOAD: antrag-leistung-teilhabe-g0100
>PDF-DOWNLOAD: formular-zusatzfragebogen-g0134