Diese stützen, führen und stabilisieren den Fuß und geben ihm genügend Platz, damit ein weitgehend „normales“ und schmerzfreies Gehen ermöglicht wird.
Farbe, Form und Aussehen werden dabei nach Möglichkeit dem Wunsch des Kunden und den aktuellen Trends entsprechend gestaltet.
Unser Ziel ist es, dass der orthopädische Maßschuh nicht auffällt, aber dem Kunden trotzdem optimale Hilfestellung gibt.
Orthopädische Maßschuhe können bei entsprechender Indikation und auf Rezept vom Arzt von der Krankenkasse größtenteils bezahlt werden.
Orthopädische Maßsicherheitsschuhe werden nach BGR191 hergestellt und können von Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft übernommen werden.
Beantragung siehe hier »
>PDF-DOWNLOAD: bg-regel-191
>PDF-DOWNLOAD: anlage-antrag-leistung-g130
>PDF-DOWNLOAD: antrag-leistung-teilhabe-g100
>PDF-DOWNLOAD: formular-zusatzfragebogen